649.912
CH-BL
§ 10 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
§ 10 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
1. Die vorliegende Vereinbarung wird für eine unbefristete Dauer beschlossen.
2. Sie kann durch einen der beiden Kantone, unter Berücksichtigung einer Frist von 2 Jahren, jeweils auf das auf den 31. Juli festgelegte Ende eines Schuljahres gekündigt werden.
3. Bei einer Aufhebung der Vereinbarung können die Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang vor der Beendigung der Vereinbarung begonnen haben, diesen gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung abschliessen.
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Kanton Basel-Landschaft 649.912
§ 11 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy →