649.912
CH-BL
§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
1. Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten des interkantonalen bilingualen gymnasialen Klassenzuges (bilingualer Bildungsgang genannt), der von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Jura (Vereinbarungskantone) an den Standorten Laufen und Porrentruy geführt wird.
2. Der bilinguale Bildungsgang vermittelt sprachorientierten Schülerinnen und Schülern vertiefte Fertigkeiten in der Zweitsprache und ermöglicht ihnen eine 4-jährige 2-sprachige Gymnasialbildung in Deutsch und Französisch.