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649.912 CH-BL

§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy

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§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy

1. Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten des interkantonalen bilingualen gymnasialen Klassenzuges (bilingualer Bildungsgang genannt), der von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Jura (Vereinbarungskantone) an den Standorten Laufen und Porrentruy geführt wird.

2. Der bilinguale Bildungsgang vermittelt sprachorientierten Schülerinnen und Schülern vertiefte Fertigkeiten in der Zweitsprache und ermöglicht ihnen eine 4-jährige 2-sprachige Gymnasialbildung in Deutsch und Französisch.

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