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§ 3 Vereinbarung zwischen der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Jura über den Besuch des fremdsprachigen zehnten Schuljahres durch Schülerinnen und Schüler aus den Vereinbarungskantonen - Beteiligung an den Schulkosten

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§ 3 Vereinbarung zwischen der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Jura über den Besuch des fremdsprachigen zehnten Schuljahres durch Schülerinnen und Schüler aus den Vereinbarungskantonen · Beteiligung an den Schulkosten

1. Pro Schülerin oder Schüler im fremdsprachigen zehnten Schuljahr entrichtet der entsendende Vereinbarungskanton einen Pauschalbeitrag von 3'000 Fr. für das ganze Schuljahr.

2. Dieser Pauschalbeitrag darf den Eltern der Schülerinnen und Schüler nicht in Rechnung gestellt werden.

3. Die Rechnungsstellung für den Pauschalbeitrag erfolgt in zwei Tranchen entsprechend der Schülerzahl am 15. November für das erste Semester und am 15. Mai für das zweite Semester.

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