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§ 2 Vereinbarung zwischen der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Jura über den Besuch des fremdsprachigen zehnten Schuljahres durch Schülerinnen und Schüler aus den Vereinbarungskantonen - Abgrenzung des Angebots

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§ 2 Vereinbarung zwischen der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Jura über den Besuch des fremdsprachigen zehnten Schuljahres durch Schülerinnen und Schüler aus den Vereinbarungskantonen · Abgrenzung des Angebots

1. Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den Vereinbarungskantonen können entsprechend den verfügbaren Plätzen von diesem Angebot Gebrauch machen.

2. Angeboten werden freie Plätze in Klassen des 9. Schuljahres aller Ausbildungsniveaus an Schulen, welche durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sind.

3. Die Suche nach Wohnmöglichkeiten und Familien für die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Gegebenenfalls werden diese Aspekte in privaten Vereinbarungen unter den betreffenden Familien geregelt.

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