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649.71 GDKCDS CH-BL

Art. 4 Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) - In-Kraft-Treten

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Art. 4 Gebührenverordnung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung ist gleichzeitig mit der revidierten interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen in Kraft getreten. Die Änderung tritt mit der Annahme durch den Vorstand in Kraft.

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