649.611
FSV
CH-BL
Art. 6 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Behandlung von Studierenden aus Vereinbarungskantonen
Studierende
Art. 6 FSV · Behandlung von Studierenden aus Vereinbarungskantonen
1. Die Standortkantone bzw. die von ihnen angebotenen Schulen gewähren den Studierenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Studierenden.