649.611
FSV
CH-BL
Art. 5 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Modalitäten
Beiträge
Art. 5 FSV · Modalitäten
1. Die Beiträge werden in die Liste nach Art. 2 eingetragen.
2. Sie gelten jeweils für eine Periode von zwei Jahren bzw. für den Rest der Beitragsperiode (Art. 16 Abs. 2).