649.6
CH-BL
§ 8 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Anmeldeverfahren
§ 8 Fachschulvereinbarung · Anmeldeverfahren
1. Jede Schule erstellt zu Beginn des Semesters je eine Liste der Studierenden zuhanden der zahlungspflichtigen Kantone. Diese treffen den Entscheid über die Kostengutsprache innert 30 Tagen und informieren darüber die aufnehmende Schule und den Standortkanton. Absprachen über einen andern Aufnahmemodus zwischen einzelnen Vereinbarungskantonen sind möglich.