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649.6 CH-BL

§ 6 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Schulgelder

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§ 6 Fachschulvereinbarung · Schulgelder

1. Die Schulen können von den Studierenden Schulgelder erheben.

2. Die Schulgelder sind für die Studierenden aus den Vereinbarungskantonen gleich hoch.

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