649.6
CH-BL
§ 6 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Schulgelder
§ 6 Fachschulvereinbarung · Schulgelder
1. Die Schulen können von den Studierenden Schulgelder erheben.
2. Die Schulgelder sind für die Studierenden aus den Vereinbarungskantonen gleich hoch.