Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
649.6 CH-BL

§ 18 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Inkrafttreten

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§ 18 Fachschulvereinbarung · Inkrafttreten

1. Wenn zehn Kantone der Vereinbarung beigetreten sind, tritt diese auf Beginn des folgenden Schuljahres in Kraft.

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