649.6
CH-BL
§ 17 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Kündigung
§ 17 Fachschulvereinbarung · Kündigung
1. Jeder Kanton kann unter Beachtung einer dreijährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Schuljahres durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle und unter Mitteilung an die Vereinbarungskantone von der Vereinbarung zurücktreten.