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649.6 CH-BL

§ 17 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Kündigung

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§ 17 Fachschulvereinbarung · Kündigung

1. Jeder Kanton kann unter Beachtung einer dreijährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Schuljahres durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle und unter Mitteilung an die Vereinbarungskantone von der Vereinbarung zurücktreten.

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