Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
649.6 CH-BL

§ 10 Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Koordination

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Fachschulvereinbarung · Koordination

1. Das Sekretariat der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) sorgt, in Zusammenarbeit mit den Sekretariaten der Regionalkonferenzen der Ostschweiz (EDK-Ost), der Innerschweiz (IEDK) und der Nordwestschweiz (NW EDK), für die Koordination.

← § 9 Fachschulvereinbarung Interregionale Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschulvereinbarung) - Zweck § 11 Fachschulvereinbarung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →