Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
649.222 PKBSFHBBHPSA-BBBLPK CH-BL

§ 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) - Aufgelaufene, im Umlageverfahren finanzierte Rententeuerung in der BLPK

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) · Aufgelaufene, im Umlageverfahren finanzierte Rententeuerung in der BLPK

1. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich an der Finanzierung der aufgelaufenen, im Umlageverfahren finanzierten Rententeuerung.

2. Der Kanton Basel-Stadt entrichtet der BLPK zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft 117% des noch zu berechnenden prozentualen Anteils der Vorsorgekapitalien und der Rückstellungen der im Umlageverfahren finanzierten und bis zum 31. Dezember 2010 aufgelaufenen Teuerung zu Gunsten der Bestände gemäss § 3.

3. Die Höhe dieses prozentualen Anteils entspricht der Höhe des prozentualen Anteils der Vorsorgekapitalien und Rückstellungen zu Gunsten der Bestände gemäss § 3 im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur BLPK, für die der Kanton Basel-Stadt bis zum 31. Dezember 2010 verantwortlich ist.

4. Das prozentuale Verhältnis der bisherigen Verantwortungen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt für die Vorsorgekapitalien zu Gunsten der Bestände gemäss § 3 im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur BLPK wird per 31. Dezember 2010 definitiv festgelegt gemäss § 5 Absatz 4.

← § 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) Zweck § 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →