§ 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) - Aufgelaufene, im Umlageverfahren finanzierte Rententeuerung in der BLPK
§ 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) · Aufgelaufene, im Umlageverfahren finanzierte Rententeuerung in der BLPK
1. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich an der Finanzierung der aufgelaufenen, im Umlageverfahren finanzierten Rententeuerung.
2. Der Kanton Basel-Stadt entrichtet der BLPK zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft 117% des noch zu berechnenden prozentualen Anteils der Vorsorgekapitalien und der Rückstellungen der im Umlageverfahren finanzierten und bis zum 31. Dezember 2010 aufgelaufenen Teuerung zu Gunsten der Bestände gemäss § 3.
3. Die Höhe dieses prozentualen Anteils entspricht der Höhe des prozentualen Anteils der Vorsorgekapitalien und Rückstellungen zu Gunsten der Bestände gemäss § 3 im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur BLPK, für die der Kanton Basel-Stadt bis zum 31. Dezember 2010 verantwortlich ist.
4. Das prozentuale Verhältnis der bisherigen Verantwortungen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt für die Vorsorgekapitalien zu Gunsten der Bestände gemäss § 3 im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur BLPK wird per 31. Dezember 2010 definitiv festgelegt gemäss § 5 Absatz 4.