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649.222 PKBSFHBBHPSA-BBBLPK CH-BL

§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) - Trennung der bikantonalen Verantwortung

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§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) · Trennung der bikantonalen Verantwortung

1. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt per 1. Januar 2011 die alleinige Verantwortung für die Bestände gemäss § 3 im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur BLPK.

2. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt per 1. Januar 2011 die alleinige Verantwortung für die Bestände gemäss § 3 im Rahmen der Anschlussverträge zur PKBS.

3. Die in Absatz 1 und 2 dieses Paragraphen festgelegten Verantwortungen umfassen insbesondere die Verpflichtungen, die aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der BLPK bzw. der PKBS betreffend Teilliquidationen durch den Verbleib der Bestände gemäss § 3 in ihren bisherigen Pensionskassen zum Tragen kommen.

4. Über die Erfüllung dieser Verpflichtungen einigen sich die Vereinbarungskantone mit ihrer jeweiligen Kasse.

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