Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
649.222 PKBSFHBBHPSA-BBBLPK CH-BL

§ 11 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) · Inkrafttreten

1. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

← § 10 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Trennung der bikantonalen Verantwortung für die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der ehemaligen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) im Rahmen der Anschlussverhältnisse zur Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Anschlussverträge zur Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →