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649.22 FHNW CH-BL

§ 27 Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) - Finanzkompetenz der FHNW

Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
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§ 27 Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) · Finanzkompetenz der FHNW

1. Der Fachhochschulrat verfügt im Rahmen des Leistungsauftrages über das Budget der FHNW.

2. Die FHNW kann aus Ertragsüberschüssen zweckbestimmte Rücklagen bilden. Diese sind offen auszuweisen.

3. Die FHNW kann Verpflichtungen über die Dauer einer Leistungsauftragsperiode hinaus eingehen, sofern dafür keine Erhöhung des Globalbeitrags nötig ist. Benötigt sie neben dem Globalbeitrag zusätzliche ausserordentliche Mittel, beantragt sie den Regierungen ausserordentliche Beiträge gemäss den kantonalen Vorschriften.

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