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CH-BL
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft - Vertragsdauer und Kündigung
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft · Vertragsdauer und Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft.
2. Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen.
3. Während der 5-jährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren per 31. Juli schriftlich gekündigt werden.
4. Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden.