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649.2 CH-BL

Art. 15 Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) - Schiedsinstanz

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Art. 15 RSA 2009 · Schiedsinstanz

1. Die Konferenz der Abkommenskantone entscheidet endgültig über allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung oder Auslegung des Abkommens ergeben.

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