649.2
CH-BL
Art. 15 Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) - Schiedsinstanz
Vollzug
Art. 15 RSA 2009 · Schiedsinstanz
1. Die Konferenz der Abkommenskantone entscheidet endgültig über allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung oder Auslegung des Abkommens ergeben.