649.12
CH-BL
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) - Beitritt
Schlussbestimmungen
Art. 12 Sonderpädagogik-Konkordat · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der EDK gegenüber erklärt.