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649.12 CH-BL

Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) - Ausserkantonale Leistungen

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Art. 11 Sonderpädagogik-Konkordat · Ausserkantonale Leistungen

1. Die Finanzierung von Leistungen ausserkantonaler stationärer Einrichtungen und ausserkantonaler Einrichtungen der externen Sonderschulung richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).

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