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649.11 HarmoS CH-BL

Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) - Fürstentum Liechtenstein

Schlussbestimmungen
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Art. 17 HarmoS-Konkordat · Fürstentum Liechtenstein

1. Dieser Vereinbarung kann auch das Fürstentum Liechtenstein beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu.

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