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649.11 HarmoS CH-BL

Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) - Beitritt

Schlussbestimmungen
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Art. 13 HarmoS-Konkordat · Beitritt

1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.

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