649.11
HarmoS
CH-BL
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) - Beitritt
Schlussbestimmungen
Art. 13 HarmoS-Konkordat · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.