649.11
HarmoS
CH-BL
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) - Zweck
Zweck und Grundsätze der Vereinbarung
Art. 1 HarmoS-Konkordat · Zweck
1. Die Vereinbarungskantone harmonisieren die obligatorische Schule, indem sie
a. die Ziele des Unterrichts und die Schulstrukturen harmonisieren und
b. die Qualität und Durchlässigkeit des Schulsystems durch gemeinsame Steuerungsinstrumente entwickeln und sichern.