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649.11 HarmoS CH-BL

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) - Zweck

Zweck und Grundsätze der Vereinbarung
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Art. 1 HarmoS-Konkordat · Zweck

1. Die Vereinbarungskantone harmonisieren die obligatorische Schule, indem sie

a. die Ziele des Unterrichts und die Schulstrukturen harmonisieren und

b. die Qualität und Durchlässigkeit des Schulsystems durch gemeinsame Steuerungsinstrumente entwickeln und sichern.

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) - Zweck Art. 2 HarmoS-Konkordat →

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