648.11
CH-BL
§ 3 Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen - Bestimmung des Raumbedarfs
§ 3 Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen · Bestimmung des Raumbedarfs
1. Die massgebenden Grundlagen zur Bestimmung des Raumbedarfs ergeben sich aufgrund folgender Faktoren
a. der Schüler- und Klassenprognosen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion;
b. der Klassenzuweisungsplanung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
2. Bei der Bestimmung des Raumbedarfs berücksichtigt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die lokalen Raumbedarfsmodelle, vorausgesetzt, die baulichen Konsequenzen sind wirtschaftlich und verhältnismässig.