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648.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen - Bestimmung des Raumbedarfs

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§ 3 Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen · Bestimmung des Raumbedarfs

1. Die massgebenden Grundlagen zur Bestimmung des Raumbedarfs ergeben sich aufgrund folgender Faktoren

a. der Schüler- und Klassenprognosen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion;

b. der Klassenzuweisungsplanung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.

2. Bei der Bestimmung des Raumbedarfs berücksichtigt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die lokalen Raumbedarfsmodelle, vorausgesetzt, die baulichen Konsequenzen sind wirtschaftlich und verhältnismässig.

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