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647.12 CH-BL

§ 34 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 34 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.

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