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§ 32d Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Stellenplan der Sekundarstufe I

Schulsekretariate
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§ 32d Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Stellenplan der Sekundarstufe I

1. Den Schulen der Sekundarstufe I stehen für Schulsekretariatsaufgaben folgende Stellenprozente zur Verfügung

a. * Birsfelden und Reigoldswil: je 60 %;

b. * Aesch, Frenkendorf und Waldenburgertal: je 80 %;

c. * Gelterkinden, Oberwil, Pratteln, Reinach und Therwil: je 110 %;

d. * Allschwil, Binningen, Laufen-Zwingen und Muttenz: je 120 %;

e. * Arlesheim-Münchenstein: 130 %;

f. * Sissach: 140 %;

g. * Liestal: 160 %.

2. ...

3. ...

4. ...

5. Die anrechenbare Arbeitszeit wird alle 4 Jahre zeitgleich mit der Überprüfung der Leitungszeit der Schulleitungen vom Amt für Volksschulen überprüft und bei Bedarf angepasst.

6. Die Aufgaben der Schulsekretariate werden alle 4 Jahre zeitgleich mit der Überprüfung der Aufgaben der Schulleitungen vom Amt für Volksschulen überprüft.

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