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647.12 CH-BL

§ 32b Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Mindestressourcen Primarstufe

Schulsekretariate
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§ 32b Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Mindestressourcen Primarstufe

1. Für die Berechnung der Arbeitszeit für das Schulsekretariat gelten folgende Empfehlungen: Die anrechenbare Arbeitszeit für das Sekretariat beträgt 1 Stunde pro Klasse/Woche und Kalenderjahr. Zudem können für besondere Aufgaben ein befristetes Mehrpensum oder Überstunden angeordnet werden.

2. Für die Spezielle Förderung erhöht sich die massgebende Klassenzahl entsprechend den effektiv beanspruchten Lektionenzahlen der Integrativen Speziellen Förderung (ISF), der Einführungs- und Kleinklassen (EK und KK), der Lektionen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und der Fremdsprachenintegrationsklassen (FSK) um 1 Klasse je 28 Lektionen, wobei in Klassen erbrachte Lektionen der Speziellen Förderung nicht zusätzlich gemäss Abs. 1 gezählt werden.

a. * ...

b. * ...

c. * ...

3. ...

4. Der Umfang der anrechenbaren Arbeitszeit wird alle 2 Schuljahre durch das Amt für Volksschulen auf den 1. August überprüft und ist bei veränderten Verhältnissen anzupassen.

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