647.12
CH-BL
§ 25 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch - Durchführung
§ 25 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate
1. Das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulsekretariate wird gemäss der Personalgesetzgebung, welcher die betreffende Mitarbeiterin oder der betreffende Mitarbeiter unterstellt ist, durchgeführt.