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647.12 CH-BL

§ 25 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch - Durchführung
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§ 25 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate

1. Das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulsekretariate wird gemäss der Personalgesetzgebung, welcher die betreffende Mitarbeiterin oder der betreffende Mitarbeiter unterstellt ist, durchgeführt.

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