647.12
CH-BL
§ 1 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Geltungsbereich
1. Die Verordnung regelt die Aufgaben und die Anstellung der Mitglieder der Schulleitung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sekretariate der Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden.