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647.12 CH-BL

§ 1 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate · Geltungsbereich

1. Die Verordnung regelt die Aufgaben und die Anstellung der Mitglieder der Schulleitung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sekretariate der Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden.

Geltungsbereich § 2 Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate →

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