646.41
AKK
CH-BL
§ 9 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Vergütung Vorstand
§ 9 Vo AKK · Vergütung Vorstand
1. Die Präsidentin oder der Präsident erhält eine Stundenentlastung, die 40 % ihrer oder seiner Pflichtstundenzahl im Vollpensum entspricht. Bruchteile werden auf eine halbe Lektion gerundet.
2. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident und die Aktuarin oder der Aktuar erhalten eine Stundenentlastung, die je 20 % ihrer oder seiner Pflichtstundenzahl im Vollpensum entspricht. Bruchteile werden auf eine halbe Lektion gerundet.
3. Den weiteren Mitgliedern des Vorstandes wird eine Entlastung von insgesamt 15 Lektionen gewährt. Die Aufteilung wird in der Geschäftsordnung geregelt.