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646.41 AKK CH-BL

§ 8 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Budget

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§ 8 Vo AKK · Budget

1. Das Budget der AKK umfasst die Kosten für

a. die Vorbereitung und Durchführung von Plenar- und Delegiertenversammlungen der Stufenkonferenzen und der Gesamtkonferenz;

b. die Vergütung der Vorstandsmitglieder;

c. die Sitzungsgelder der Arbeitsgruppen;

d. die administrativen Aufgaben und die Verwaltungseinrichtungen des Vorstandes.

2. Das Budget und eine Mehrjahresplanung müssen von der BKSD genehmigt werden.

3. Der Vorstand verantwortet die Rechnungslegung.

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