646.41
AKK
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Budget
§ 8 Vo AKK · Budget
1. Das Budget der AKK umfasst die Kosten für
a. die Vorbereitung und Durchführung von Plenar- und Delegiertenversammlungen der Stufenkonferenzen und der Gesamtkonferenz;
b. die Vergütung der Vorstandsmitglieder;
c. die Sitzungsgelder der Arbeitsgruppen;
d. die administrativen Aufgaben und die Verwaltungseinrichtungen des Vorstandes.
2. Das Budget und eine Mehrjahresplanung müssen von der BKSD genehmigt werden.
3. Der Vorstand verantwortet die Rechnungslegung.