646.41
AKK
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Plenarversammlungen
§ 6 Vo AKK · Plenarversammlungen
1. Die Plenarversammlungen finden nach Bedarf und in Absprache und Zusammenarbeit mit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und den zuständigen Schulleitungskonferenzen statt.
2. Die Teilnahme an den Plenarversammlungen ist Arbeitszeit und für alle Mitglieder obligatorisch.
3. Die Plenarversammlungen finden in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit statt.
4. Das Weitere regelt die Geschäftsordnung.