646.41
AKK
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Mitgliedschaft
§ 5 Vo AKK · Mitgliedschaft
1. Mitglieder sind
a. die Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden;
b. die Lehrerinnen und Lehrer der privaten Schulen mit einem Bildungsauftrag des Kantons;
c. weitere am Unterricht beteiligte Mitarbeitende der Schulen.