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646.41 AKK CH-BL

§ 5 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Mitgliedschaft

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§ 5 Vo AKK · Mitgliedschaft

1. Mitglieder sind

a. die Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden;

b. die Lehrerinnen und Lehrer der privaten Schulen mit einem Bildungsauftrag des Kantons;

c. weitere am Unterricht beteiligte Mitarbeitende der Schulen.

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