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646.41 AKK CH-BL

§ 4 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Aufgaben

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§ 4 Vo AKK · Aufgaben

1. Die Konferenzen

a. nehmen Stellung zu allen bildungspolitischen und pädagogischen Fragen auf kantonaler Ebene;

b. bringen die Meinungen ihrer Mitglieder in konsolidierter Form in den Meinungsbildungsprozess der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ein;

c. arbeiten im Auftrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in Projekten oder in Arbeitsgruppen mit;

d. sind Ansprechpartner der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.

2. Der Vorstand konsolidiert die Stellungnahmen der einzelnen Konferenzen und nimmt eine Priorisierung vor.

3. Die Konferenzen nehmen ihre Aufgaben von sich aus oder im Auftrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wahr.

4. Die Konferenzen werden von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bei bevorstehenden Entscheiden über bildungspolitische oder pädagogische Fragen rechtzeitig konsultiert.

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