§ 4 Verordnung über die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft (Vo AKK) - Aufgaben
§ 4 Vo AKK · Aufgaben
1. Die Konferenzen
a. nehmen Stellung zu allen bildungspolitischen und pädagogischen Fragen auf kantonaler Ebene;
b. bringen die Meinungen ihrer Mitglieder in konsolidierter Form in den Meinungsbildungsprozess der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ein;
c. arbeiten im Auftrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in Projekten oder in Arbeitsgruppen mit;
d. sind Ansprechpartner der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
2. Der Vorstand konsolidiert die Stellungnahmen der einzelnen Konferenzen und nimmt eine Priorisierung vor.
3. Die Konferenzen nehmen ihre Aufgaben von sich aus oder im Auftrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wahr.
4. Die Konferenzen werden von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bei bevorstehenden Entscheiden über bildungspolitische oder pädagogische Fragen rechtzeitig konsultiert.