§ 6 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Erweiterter Auftrag (EA)
§ 6 Vo AZ LP · Erweiterter Auftrag (EA)
1. Beim erweiterten Auftrag handelt es sich um Aufgaben, welche Lehrpersonen ausserhalb des Grundauftrags im Auftrag der Schulleitung wahrnehmen und für deren Erfüllung die einzelne Schule zusätzliche Personalmittel entweder wiederkehrend oder zeitlich befristet erhält.
2. Der erweiterte Auftrag umfasst folgende 2 Aufgabenbereiche
a. Bereich EA1: Spezialfunktionen oder zeitlich befristete Spezialaufgaben oder Aufgaben zugunsten der Schul-, Unterrichts- und Personalentwicklung innerhalb des Schulbetriebs, die nicht im Aufgabenbereich C erfüllt werden können.
b. Bereich EA2: Zusatzaufträge für die Planung, Umsetzung und Wirkungsüberprüfung von Schul-, Unterrichts- und Personalentwicklungsvorhaben im Auftrag des Trägers oder des Kantons mit zeitlich befristeten Zusatzmitteln.
3. Für die Übernahme von erweiterten Aufträgen in den Aufgabenbereichen EA1 oder EA2 kann die Schulleitung
a. Lehrpersonen im Grundauftrag vom Unterricht entlasten;
b. deren Arbeitspensum bis auf maximal 100 Stellenprozente erhöhen;
c. im Rahmen der Lektionenbuchhaltung eine Zeitpauschale vereinbaren.
4. Die Übernahme von Kleinaufträgen kann auch ausbezahlt werden.