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§ 4 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Berufsauftrag

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§ 4 Vo AZ LP · Berufsauftrag

1. Der Berufsauftrag besteht aus dem Grundauftrag (GA) und gegebenenfalls aus dem erweiterten Auftrag (EA).

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