Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
646.40 GAMFMB CH-BL

§ 2 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Vo AZ LP · Zweck

1. Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Lehrpersonen hinsichtlich Berufsauftrag sowie Jahresarbeitszeit und quantifiziert die verschiedenen Aufgabenbereiche derselben.

← § 1 Vo AZ LP Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Geltungsbereich § 3 Vo AZ LP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →