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§ 15 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Absenzen

Arbeitszeit
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§ 15 Vo AZ LP · Absenzen

1. Planbare Absenzen sind, wenn immer möglich, in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

2. Abwesenheiten infolge unbezahlten Urlaubs werden entsprechend dem Anteil Unterrichts- und unterrichtsfreier Zeit berücksichtigt und verrechnet.

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