646.40
GAMFMB
CH-BL
§ 15 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Absenzen
Arbeitszeit
§ 15 Vo AZ LP · Absenzen
1. Planbare Absenzen sind, wenn immer möglich, in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
2. Abwesenheiten infolge unbezahlten Urlaubs werden entsprechend dem Anteil Unterrichts- und unterrichtsfreier Zeit berücksichtigt und verrechnet.