646.40
GAMFMB
CH-BL
§ 12 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Vo AZ LP) - Arbeitszeitdokumentation
Arbeitszeit
§ 12 Vo AZ LP · Arbeitszeitdokumentation
1. Es gilt der Grundsatz der Vertrauensarbeitszeit.
2. Eine Arbeitszeitdokumentation wird auf Wunsch der Lehrperson vereinbart oder durch die Schulleitung angeordnet.
3. Die BKSD stellt den Schulen ein Instrument für die Arbeitszeitdokumentation nach Aufgabenbereichen zur Verfügung.