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645 CH-BL

§ 5 Schulgesundheitsgesetz - Schulgesundheitskommission, Aufgaben

Organisation
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§ 5 Schulgesundheitsgesetz · Schulgesundheitskommission, Aufgaben

1. Die Schulgesundheitskommission hat insbesondere folgende Aufgaben im Bereich Gesundheit in der Schule

a. Antragstellung an die Direktion über den Umfang und den Ablauf der schulgesundheitlichen Untersuchungen;

b. Unterstützung und Beratung der Direktion;

c. Abgabe von Empfehlungen an die Schulen;

d. Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Erhebungen.

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