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CH-BL
§ 5 Schulgesundheitsgesetz - Schulgesundheitskommission, Aufgaben
Organisation
§ 5 Schulgesundheitsgesetz · Schulgesundheitskommission, Aufgaben
1. Die Schulgesundheitskommission hat insbesondere folgende Aufgaben im Bereich Gesundheit in der Schule
a. Antragstellung an die Direktion über den Umfang und den Ablauf der schulgesundheitlichen Untersuchungen;
b. Unterstützung und Beratung der Direktion;
c. Abgabe von Empfehlungen an die Schulen;
d. Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Erhebungen.