Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
645 CH-BL

§ 1 Schulgesundheitsgesetz - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Schulgesundheitsgesetz · Zweck

1. Dieses Gesetz regelt die Organisation der schulgesundheitlichen Untersuchungen und die Aufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte an den Schulen.

2. Es bezweckt eine möglichst frühe Erkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler und die Schaffung einer für das Lernen günstigen Umgebung in der Schule.

Zweck § 2 Schulgesundheitsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →