§ 7 Verordnung über die Lehrmittel, Schulmaterialien und Unterrichtshilfen für die Volksschulen (Lehrmittelverordnung) - Zuständigkeiten
§ 7 Lehrmittelverordnung · Zuständigkeiten
1. Der Bildungsrat
a. beschliesst auf Antrag der Lehrmittelkommission obligatorische Lehrmittel;
b. erklärt in einem Fach, wann immer möglich, mehrere Lehrmittel für obligatorisch (alternativ-obligatorische Lehrmittel);
c. nimmt empfohlene fakultative sowie sich in Prüfung befindende Lehrmittel zur Kenntnis;
d. nimmt das Lehrmittelkonzept zur Kenntnis;
e. kann den zuständigen Stellen Aufträge in Bezug auf die Lehrmittelbeurteilung und das Lehrmittelkonzept erteilen.
2. Die Lehrmittelkommission
a. beschliesst die Anforderungen an die praxisgestützte Lehrmittelbeurteilung;
b. beschliesst die empfohlenen fakultativen und sich in Prüfung befindlichen Lehrmittel;
c. kann zu allen die Lehrmittel betreffenden Fragen Stellung nehmen;
d. kann Anträge die Lehrmittel betreffend an den Bildungsrat stellen;
e. * berät und unterstützt das Amt für Volksschulen bei der Erarbeitung bzw. Umsetzung des Lehrmittelkonzepts;
f. * sorgt dafür, dass geeignete analoge und digitale Lehrmittel für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zur Verfügung stehen.
3. Das Amt für Volksschulen
a. erarbeitet, überprüft regelmässig und aktualisiert das Lehrmittelkonzept;
b. setzt die Lehrmittelkommission ein;
c. führt die kantonale Lehrmittelliste;
d. informiert die Schulen regelmässig über die Arbeit und die Entscheide der Lehrmittelkommission und des Bildungsrats die Lehrmittel betreffend über die Webseite www.bl.ch.
4. Die Abteilung Rechnungswesen, Einkauf und Logistik des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
a. führt den Webshop zur online-Bestellung der Lehrmittel und des Schulmaterials für die Volksschule;
b. * stellt an die Primarschulgemeinden Rechnung für Lehrmittel, die nicht vom Kanton übernommen werden.
5. Die Schulen bestimmen in jeder Primar- und Sekundarschule eine Lehrmittelverantwortliche bzw. einen Lehrmittelverantwortlichen. Diese bzw. dieser ist für die Bestellung der Lehrmittel, Schulmaterialien und Unterrichtshilfen bei der Abteilung Rechnungswesen, Einkauf und Logistik des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zuständig und verantwortlich.