Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
645.61 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Lehrmittel, Schulmaterialien und Unterrichtshilfen für die Volksschulen (Lehrmittelverordnung) - Beschaffung von Lehrmitteln

Lehrmittel
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Lehrmittelverordnung · Beschaffung von Lehrmitteln

1. Die Beschaffung der Lehrmittel erfolgt gestützt auf das Lehrmittelkonzept.

2. Das Lehrmittelkonzept beinhaltet

a. die Bedarfserhebung;

b. * die qualitativen und quantitativen Rahmenvorgaben; insbesondere auch Rahmenvorgaben zur Beschaffung geeigneter analoger und digitaler Lehrmittel für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen;

c. die Auswahlexpertise;

d. die Beschaffung;

e. die Distribution bzw. Lizenzierung;

f. die erforderlichen Anpassungen bei Qualität und Bestand der Lehrmittel;

g. allfällig erforderliche Anpassungen bei der Grundausbildung der Lehrpersonen;

h. allfällig erforderliche Weiterbildung für Lehrpersonen bzw. Schulung für Schulleitungen.

3. Es wird regelmässig überprüft.

← § 4 Lehrmittelverordnung Verordnung über die Lehrmittel, Schulmaterialien und Unterrichtshilfen für die Volksschulen (Lehrmittelverordnung) - Geltungsbereich § 6 Lehrmittelverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →