645.61
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Lehrmittel, Schulmaterialien und Unterrichtshilfen für die Volksschulen (Lehrmittelverordnung) - Beschaffung von Lehrmitteln
Lehrmittel
§ 5 Lehrmittelverordnung · Beschaffung von Lehrmitteln
1. Die Beschaffung der Lehrmittel erfolgt gestützt auf das Lehrmittelkonzept.
2. Das Lehrmittelkonzept beinhaltet
a. die Bedarfserhebung;
b. * die qualitativen und quantitativen Rahmenvorgaben; insbesondere auch Rahmenvorgaben zur Beschaffung geeigneter analoger und digitaler Lehrmittel für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen;
c. die Auswahlexpertise;
d. die Beschaffung;
e. die Distribution bzw. Lizenzierung;
f. die erforderlichen Anpassungen bei Qualität und Bestand der Lehrmittel;
g. allfällig erforderliche Anpassungen bei der Grundausbildung der Lehrpersonen;
h. allfällig erforderliche Weiterbildung für Lehrpersonen bzw. Schulung für Schulleitungen.
3. Es wird regelmässig überprüft.