§ 3 Verordnung über die Lehrmittel, Schulmaterialien und Unterrichtshilfen für die Volksschulen (Lehrmittelverordnung) - Lehrmittelstatus
§ 3 Lehrmittelverordnung · Lehrmittelstatus
1. Lehrmittelstatus sind
a. obligatorisch erklärte Lehrmittel;
b. empfohlene fakultative Lehrmittel;
c. sich in Prüfung befindende Lehrmittel.
2. Obligatorische Lehrmittel stellen spezifische Anforderungen für ein Unterrichtsfach sicher bzw. garantieren bei einem Wechsel innerhalb bzw. über die Stufe oder die Schule hinaus die Anschlussfähigkeit.
3. Empfohlene fakultative Lehrmittel
a. sind kompatibel zum Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft und zu den Einzelfächern in diesem;
b. bieten Lernunterstützung, insbesondere zum Förderaspekt bzw. zur Binnendifferenzierung;
c. erlauben variable Lehr- und Lernmethoden von der Instruktion bis hin zum selbstorganisierten Lernen;
d. sind evaluiert entsprechend den Kriterien der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz).
4. In der kantonalen Lehrmittelliste ist jedes Lehrmittel einem der 3 Lehrmittelstatus zugeordnet.