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645.31 CH-BL

§ 9 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 9 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft.

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