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645.31 CH-BL

§ 7 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II - Aufgaben des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote

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§ 7 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II · Aufgaben des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote

1. Das Amt hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Es ist auf allen Schulstufen bezüglich der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen zuständig.

b. * ...

c. Es erlässt Rahmenrichtlinien für die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen.

d. Es wählt auf Vorschlag der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen die Fachkommission Schulsozialdienst.

e. * Es überprüft die Pensen der Schulsozialarbeitenden und teilt diese den Schulen zu.

f. * Es leitet den Schulsozialdienst der Sekundarstufe I.

g. * Es bezieht die Schulleitung der betroffenen Schule bei der Planung der Arbeitsschwerpunkte und der Arbeitsorganisation ein.

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