645.31
CH-BL
§ 7 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II - Aufgaben des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote
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§ 7 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe I und II · Aufgaben des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote
1. Das Amt hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Es ist auf allen Schulstufen bezüglich der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen zuständig.
b. * ...
c. Es erlässt Rahmenrichtlinien für die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen.
d. Es wählt auf Vorschlag der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen die Fachkommission Schulsozialdienst.
e. * Es überprüft die Pensen der Schulsozialarbeitenden und teilt diese den Schulen zu.
f. * Es leitet den Schulsozialdienst der Sekundarstufe I.
g. * Es bezieht die Schulleitung der betroffenen Schule bei der Planung der Arbeitsschwerpunkte und der Arbeitsorganisation ein.