645.30
CH-BL
§ 5 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe - Supervision
§ 5 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe · Supervision
1. Die anstellende Behörde stellt den Zugang der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu Supervision sicher.