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645.30 CH-BL

§ 5 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe - Supervision

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§ 5 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe · Supervision

1. Die anstellende Behörde stellt den Zugang der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu Supervision sicher.

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