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645.30 CH-BL

§ 2 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe - Organisation

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§ 2 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe · Organisation

1. Die Einwohnergemeinden regeln die Organisation ihres Schulsozialdienstes.

2. In der Regel erfolgt eine schulunabhängige Unterstellung.

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