645.30
CH-BL
§ 2 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe - Organisation
§ 2 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe · Organisation
1. Die Einwohnergemeinden regeln die Organisation ihres Schulsozialdienstes.
2. In der Regel erfolgt eine schulunabhängige Unterstellung.