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645.30 CH-BL

§ 10 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe - Aufgaben des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote

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§ 10 Verordnung über den Schulsozialdienst auf der Primarstufe · Aufgaben des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote

1. Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Es stellt den Einwohnergemeinden Empfehlungen zur Einführung und Führung eines Schulsozialdienstes auf der Primarstufe zur Verfügung und erteilt Auskünfte.

b. Es bietet den Einwohnergemeinden gegen die Übernahme der Vollkosten die Möglichkeit für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen zum Einkauf der Schulsozialarbeit beim Kanton an.

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