Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
645.21 CH-BL

§ 6 Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst - In-Kraft-Treten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

← § 5 Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst Zuständigkeit

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →